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Das Braunkehlchen: Der Vogel des Jahres 2023!️

© Marek Szczepanek
CC BY-SA 3.0 DE

Knapp 135.000 Menschen hatten sich bei der Wahl zum Vogel des Jahres beteiligt und dabei Feldsperling, Neuntöter, Trauerschnäpper und das Teichhuhn auf die folgenden Plätze verwiesen. Vorne lag das Braunkehlchen!⁠
⁠
Braunkehlchen (Saxicola rubetra) [1] gelten als stark gefährdet und stehen in fast ganz Europa auf der Roten Liste der gefährdeten Arten! Für die Bundesrepublik heißt das:

In der roten Liste Deutschland gilt das Braunkehlchen als „Stark gefährdet“ (Stufe 2) und in der roten Liste Bayern wird die Art gar als „Vom Aussterben bedroht“ (Stufe 1) [2] geführt.

⁠Braunkehlchen sind durch den Klimawandel, die Intensivierung der Landwirtschaft und den Rückgang der Insekten mittlerweile auch in Deutschland in weiten Teilen stark bedroht. Sie sind Langstreckenzieher, die die kalte Jahreszeit südlich der Sahara verbringen und erst wieder im April zurückkehren. ⁠
⁠
Als Wiesenbrüter bevorzugen sie offene Landschaften, Brachen mit feuchten Wiesen und einer niedrigen, lückigen Vegetation. Doch suchen Braunkehlchen oftmals vergebens nach einem geeigneten Bodennestplatz, da auch die genannten Landschaftsformen immer weiter abnehmen. Die Folge: Der Bestand der Braunkehlchen nimmt leider auch immer weiter ab. ⁠
Die dramatischen Verluste an für das Braunkehlchen geeigneten Lebensräumen werden beispielsweise verursacht durch die Entwässerung feuchter Biotope und eine sehr intensive landwirtschaftliche Grünlandnutzung. Wertvolle Brutgebiete gehen dadurch verloren! Aber auch Brutverluste durch häufige bzw. zu frühe Mahd, eine zunehmende Freizeitnutzung und Überschwemmung dürfen nicht übersehen werden! Hinzukommt noch die Nutzungsaufgabe bei landwirtschaftlichen Flächen (insbesondere in sogenannten Grenzertragsgebieten), denn hier spielt der dabei einhergehende Gehözaufwuchs eine entscheidende Rolle. Der Grund: Beim Braunkehlchen ist im Durchschnitt mit zwei Einzelbüschen und nur 0,6 Einzelbäumen pro Revier die Toleranz gegenüber Gehölzbeständen äußerst gering ist. [3]
Nicht vergessen werden darf, dass die Verschlechterung der Habitate in den Zugräumen und im Winterquartier sowie die intensive Bejagung während des Zuges die oben genannten Gefährungsfaktoren im Brutgebiet verschärfen.

Wie kann dem Braunkehlchen geholfen werden, damit es auch bei uns überleben kann? [4]

Es braucht etwa extensiv genutztes Grünland wie Feuchtbrachen, Niedermoorstandorte und Streuwiesen. Durch Nutzungsaufgabe sukzessiv verbuschende Brutgebiete des Braunkehlchens sollten regelmäßig entbuscht oder extensiv weiter genutzt werden. Die Bodenbearbeitung sollte bis spätestens Anfang April erfolgen und eine Mahd sollte erst ab Mitte Juli stattfinden, denn Braunkehlchen brüten zwischen April und Mitte Juli [5].

Die international bestehenden Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten, wie die Berner Konvention [6] von 1979 oder die Bonner Konvention [7], die 1983 inkraft trat, sind strikt anzuwenden!

Autor: Hans Greßirer

Landesfachgruppenleiter Arten- und Biotopschutz der NaturFreunde Deutschlands, Landesverband Bayern e.V.

Fußnoten:

[1] Mehr zu dieser Art unter: https://www.lbv.de/ratgeber/naturwissen/artenportraits/detail/braunkehlchen/ ; abgerufen am 29.12.22

[2] Vgl. https://www.bestellen.bayern.de/application/eshop_app000007 ;abgerufen am 29.12.22

[3] Vgl. https://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/steckbrief/zeige?stbname=Saxicola%20rubetra ; abgerufen am 29.12.22

[4] Vgl. dazu auch: https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/oekolandbau-gut-fuer-artenvielfalt-und-klimaschutz ; abgerufen am 29.12.22

[5] Vgl. https://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/steckbrief/zeige?stbname=Saxicola%20rubetra ; abgerufen am 29.12.22

[6] Mehr dazu unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Berner_Konvention; abgerufen am 29.12.22

[7] Mehr dazu unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Bonner_Konvention; abgerufen am 29.12.22

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