NaturFreund sein, heißt achtsam sein
Nähe, Vertrauen und Gemeinschaft gehören zu den schönsten Seiten unseres Verbandes. Doch wo Nähe entsteht, braucht es auch Achtsamkeit. Wir wollen, dass sich alle bei den NaturFreunden sicher und respektiert fühlen.
Mit dem Antrag „NaturFreunde Bayern zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt“ haben wir uns als Verband klar positioniert: Wir treten sexualisierter Gewalt in jeder Form entschieden entgegen und übernehmen Verantwortung, sichere Strukturen zu schaffen.
Konkret heißt das: klare Verhaltensregeln, die Einführung von Vertrauenspersonen, transparente Meldewege, regelmäßige Schulungen und verbindliche Standards, die für Haupt- und Ehrenamtliche gelten. Gleichzeitig wollen wir unsere Ortsgruppen aktiv unterstützen, eigene Schutzkonzepte zu entwickeln. Dafür sollen in Zukunft Angebote, Materialien und Fortbildungen entstehen, die praxisnah helfen Sicherheit und Achtsamkeit im Vereinsalltag zu verankern.
Unser Ziel ist eine offene, respektvolle und solidarische Verbandskultur, in der Nähe und Vertrauen möglich sind, aber immer mit dem Bewusstsein für die Grenzen jedes Einzelnen.
Du möchtest mithelfen, diese Kultur mit Leben zu füllen?
Dann bring dich ein! Wir suchen Mitglieder, die sich an der Weiterentwicklung und Umsetzung des Schutzkonzepts beteiligen möchten.
Wenn du Hinweise auf interpersonale Gewalt hast – z. B. körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt oder Vernachlässigung – oder dir eine Situation Sorgen bereitet, kannst du dich an Kristina Hörath, unsere Vertrauensperson im Verband wenden.
Vertrauensperson und Ansprechpartner*in:
Kristina Hörath (sie/ihr)
hoerath@nf-bayern.de
Handynummer: 01578 35 06 985
Was passiert, wenn ich mich melde?
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Du wirst vertraulich beraten, auf Wunsch auch anonym.
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Dein Anliegen wird ernst genommen, neutral angehört und sensibel eingeordnet.
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Du erhältst Informationen zu deinen Rechten sowie möglichen nächsten Schritten.
- Bei Bedarf werden externe Unterstützungsangebote vermittelt (z. B. psychosoziale, rechtliche oder fachliche Beratung).
- Bestehen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß, erfolgt das weitere Vorgehen nach Maßgabe unseres Schutzkonzeptes.
