Wenn du noch nie bei einer Landesversammlung dabei warst, keine Sorge! Wir bieten im Vorfeld Online-Infoveranstaltungen am 08.07. und 14.07. um jeweils 19:30 Uhr an, in denen du alles rund um die Versammlung erfahren und dich auf den Tag vorbereiten kannst.
Anmelden kannst du dich zu diesen Infoveranstalten hier: https://www.naturfreunde-bayern.de/anmeldung-bildungsveranstaltung
FAQ - noch was unklar?!
Was ist die Landesversammlung überhaupt?
Sie ist das höchste Gremium der NaturFreunde Bayern und entscheidet über Satzung, Anträge, Wahlen und Grundsatzfragen. Sie findet alle 3 Jahre statt.
Wer darf teilnehmen?
Gewählte Delegierte der Ortsgruppen (stimmberechtigt), Mitglieder des Landesausschusses, Fachgruppenleitungen und beratende Gäste.
Wie viele Delegierte darf unsere Ortsgruppe schicken?
1 Delegierte*r pro angefangene 100 Mitglieder laut Beitragsabrechnung des Vorjahres.
Wie kann ich mich vorbereiten?
- Lies die Anträge und Tagesordnungspunkte, tausch dich mit deiner Ortsgruppe darüber was, wie ihr bei den eingereichten Anträgen abstimmen wollt.
- Nimm an einer Infoveranstaltung teil.
- Sprich Mentor*innen bei Fragen an – sie helfen gern!
Was mache ich, wenn ich noch nie dabei war?
Keine Sorge – die Infoveranstaltungen und Mentor*innen sind genau dafür da.
Wie stelle ich einen Antrag?
Bis 8 Wochen vor der Versammlung müssen die Antrage dem Landesverband vorliegen. Berechtigt sind Ortsgruppen, Gremien und Gliederungen laut Satzung §14 (6). Dieses Jahr nutzen wir eine Online-Plattform, um die Anträge zusammen. Über diese Plattform kannst du einen ANtrag einreichen, der dann von der Antragskommission geprüft wird. Alternativ kannst du auch auf klassischem Weg deinen Antrag per Mail oder Post stellen.
Was ist ein Initiativantrag?
Ein kurzfristiger Antrag, z. B. wegen aktueller Entwicklungen. Nur zulässig mit 1/6 Unterstützung der Delegierten, aktuellem Anlass und Zustimmung der Versammlung.
Was passiert mit einem angenommenen Antrag?
Er wird zum Beschluss und ist für den Landesvorstand bindend.
Wie läuft eine Diskussion ab?
- Meldung schriftlich ans Präsidium mit Name und TOP.
- Redezeit: max. 3 Minuten.
- Die Redezeit betrifft nicht die Antragssteller*innen bzw. Berichtenden.
Was ist ein Geschäftsordnungsantrag?
Antrag zur Verfahrensfrage, z. B. „Debatte beenden“ oder „Redeliste schließen“.
Wird sofort behandelt. Nur eine Gegenrede erlaubt.
Wie wird abgestimmt?
Normalerweise per Handzeichen mit Stimmkarte.
Bei Wahlen oder auf Wunsch von ¼ der Delegierten: geheime Abstimmung.
Was passiert bei Stimmengleichheit?
- Antrag: gilt als abgelehnt
- Wahl: zweiter Wahlgang; bei erneuter Gleichheit entscheidet das Los
Wer trägt die Kosten für die Teilnahme?
Die entsendende Ortsgruppe übernimmt Fahrt- und Übernachtungskosten.
Was, wenn ich mit dem Protokoll nicht einverstanden bin?
Du hast einen Monat nach Erhalt des Protokolls Zeit für Einspruch oder Ergänzungen.
Das kleine Landesversammlungs-ABC
Abstimmungen
Entscheidungen über Anträge erfolgen meist mit einfacher Mehrheit (mehr Ja- als Nein-Stimmen); Stimmenthaltungen zählen nicht.
Antrag
Mitglieder der NaturFreunde Bayern können Antrage stellen, die der Landesvorstand in der nächsten Wahlperiode umsetzen sollen. Antrage müssen spätestens 6 Wochen vor der Landesversammlung dem Landesverband vorliegen. Wie das Verfahren diese Mal abläuft wird noch bekannt gegeben.
Änderungsantrag
Vorschlag zur Änderung eines vorliegenden Antrags. Muss schriftlich beim Präsidium eingereicht werden.
Berichterstatter*in
Person, die zu einem Tagesordnungspunkt oder Antrag berichtet oder diesen einbringt.
Beschluss
Wird ein Antrag auf der Landesversammlung angenommen, wird dieser Antrag zu einem Beschluss und somit muss dies der Landesverband umsetzen.
Delegierte
Stimmberechtigte Vertreter*innen der NaturFreunde-Ortsgruppen, die durch Mitgliedsausweis und Delegiertenkarte legitimiert sind.
Dreiviertelmehrheit
Für Satzungsänderungen und Auflösung erforderlich; 75 % der anwesenden, stimmberechtigten Delegierten müssen zustimmen.
Einfache Mehrheit
Eine Stimme mehr Ja- als Nein-Stimmen (Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen nicht mit).
Gast
Teilnehmende ohne Stimmrecht, aber mit Rederecht (wenn zugelassen).
Geheime Abstimmung
Erfolgt bei Wahlen mit mehreren Kandidat*innen oder wenn ¼ der Delegierten dies verlangt.
Geschäftsordnungsantrag
Antrag zum Ablauf der Versammlung (z. B. Schließen der Redeliste, Ende der Debatte). Wird sofort behandelt.
Hausrecht
Recht des Präsidiums, während der Versammlung für Ordnung zu sorgen (z. B. bei Störungen).
Initiativantrag
Später eingereichter Antrag, der bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss (z. B. aktuelle Dringlichkeit, Unterstützung von 1/6 der Delegierten).
Kommissionen
Von der Versammlung eingesetzte Gruppen zur inhaltlichen oder organisatorischen Vorbereitung oder Begleitung einzelner Themen.
Landesversammlung
Höchstes Gremium der bayerischen NaturFreunde; tagt regelmäßig und beschließt über Grundsatzfragen, Anträge, Wahlen usw.
Landesvorstand
Leitungsgremium des Landesverbands, das der Landesversammlung u. a. die Geschäftsordnung vorschlägt.
Mentor*in
Ehrenamtliche Helfer*innen, die als Ansprechpersonen vor allem für unerfahrene Delegierte dienen.
Präsidium
Gremium (3–5 Personen), das die Versammlung leitet, Redelisten führt, die Tagesordnung zur Abstimmung stellt und das Hausrecht ausübt.
Protokoll
Schriftliche Dokumentation der Versammlung, insbesondere aller Anträge, Abstimmungsergebnisse und Wahlen.
Rederliste
Liste der Wortmeldungen, die vom Präsidium geführt wird.
Redezeit
Beiträge in der Diskussion sind auf 3 Minuten begrenzt (außer für Antragstellerinnen und Berichterstatterinnen).
Tagesordnung (TOP)
Strukturierter Ablauf der Versammlung; muss zu Beginn von den Delegierten bestätigt werden.
Wahlhelfer*innen
Unterstützen bei Auszählungen, besonders bei geheimen Abstimmungen.